Infos zu Taggeldern

Diäten stehen für In- und Auslandsreisen zu, wenn diese mehr als drei Stunden andauern. Für jede angefangene Stunden steht dabei ein Zwölftel des Taggeldes zu. Für Dienstreisen mit einer Reisedauer von mehr als 12 Stunden steht das Taggeld in voller Höhe (für 24 Stunden) zu.
Für Dienstreisen im Nahbereich (im Inland) beträgt die maximale Anzahl der steuerfreien Diäten 5 durchgehende Aufenthaltstage. Sollten innerhalb von 6 Monaten keine Tätigkeiten am Reisezielort mehr unternommen worden sein, beginnt die 5-Tagesfrist von Neuem zu laufen. Sollte eine wiederkehrende, jedoch nicht regelmäßige Tätigkeit am Reisezielort verrichtet werden (keine 5 Tage durchgehend), dürfen für das gesamte Kalenderjahr in Summe 15 Aufenthaltstage nicht überschritten werden.
Wenn jedoch eine tägliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz (bzw. Wohnsitz) nicht zumutbar ist (aufgrund der Entfernung bei Auslandsaufenthalten) dürfen im Kalenderjahr 183 Tage (6 Monate) am Tätigkeitsort verbracht werden. Erst nach Ablauf dieser Frist sind Taggelder steuerpflichtig.
In- und Auslandsreisen sind nach einem Inlands- und einem Auslandsbestandteil zu trennen. Dabei ist der Grenzüberschritt maßgeblich. Beispielsweise erfolgt eine Dienstreise von Klagenfurt nach Nürnberg mit dem PKW. Die Dienstreise beginnt um 7:00 Uhr in Klagenfurt. Der Grenzübertritt ist um 12:00 Uhr. Bei Rückkehr am nächsten Tag ist der Grenzüberschritt um 15:00 Uhr. Die Ankunft in Klagenfurt um 20:00 Uhr. Die Reise dauert insgesamt 37 Stunden, dh es stehen „kalendermäßig“ 2 Taggelder zu.
Zur Berechnung: Inlandsbestandteil (7:00 Uhr – 12:00 Uhr = 5 Stunden und 15:00 - 20:00 Uhr = 5 Stunden)
Auslandsbestandteil (12:00 Uhr a.V. – 15:00 Uhr a.n.T. = 27 Stunden)
Für den Auslandsaufenthalt stehen 15/12 als Taggeld zu (ein volles Taggeld für 24 Stunden und 3/12 für den nächsten Tag).
Das Taggeld für den Inlandsbestandteil beträgt 10/12, da die Reisedauer im Inland nicht länger als 12 Stunden andauerte, steht kein volles Taggeld zu.
Sondervorschriften bei Flugreisen: Eine Flugreise beginnt mit dem Abflug und endet mit der Ankunft im Inland. Die gesamte Dauer der Flugreise wird als Auslandstaggeld verrechnet. Für die Hin- und Rückfahrten zum Flughafen steht das inländische Taggeld zu.
Taggelder:
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Österreich |
€ 26,40 |
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Deutschland |
€ 35,30 |
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Ukraine |
€ 36,80 |
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Rumänien |
€ 36,80 |
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Schweiz |
€ 36,80 |
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Griechenland |
€ 28,60 |
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