Köstenbauer | Steuerberatung

0463 54 888 14 | Mo - Do: 8-16 Uhr | Fr: 8 - 13 Uhr

Wir rufen Sie gerne zurück! Bitte hinterlassen Sie hier:

Selbstanzeige mittels Umsatzsteuerjahresabschluss

Selbstanzeige mittels Umsatzsteuerjahresabschluss

Der UFS hat im Jahr 2010 in einer Entscheidung die Ansicht vertreten, dass, entgegen der bisher gängigen Verwaltungspraxis, die bloße Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung noch nicht die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige erfüllt. Zwar vertritt das Finanzministerium weiterhin die Rechtsauffassung, dass sich bei Einreichung der berichtigten Umsatzsteuererklärung und umgehender Bezahlung der Restschuld eine Selbstanzeige erübrigt, jedoch wird vom BMF empfohlen bis zur Klärung der Rechtslage, im Falle einer substantiellen Nachzahlung zur Sicherheit auch eine schriftliche Selbstanzeige einzureichen.



« zurück