Privatpersonen / Arbeitnehmer
Wenn der Jahreswechsel vor der Tür steht, sollten Sie auch an Ihre Arbeitnehmerveranlagung denken. Unsere Kanzlei bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, denn wir sind nicht nur Ihr Steuerberater, sondern Ihr verlässlicher Partner in allen Lebenslagen.
Unsere Leistungen
- Abwicklung Ihrer Einkommensteuererklärungen bzw. Arbeitnehmerveranlagungen
- Hilfestellung bei steuerlichen Problemstellungen
- Beratung bei Gründungsvorhaben
- Beratung im Zusammenhang mit langfristigen Investitions-, Vorsorge- und Finanzierungsentscheidungen
- Beratung und Abwicklung von Behördengängen
- Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Möglichkeit in einem gemeinsamen Gespräch über Ihre steueroptimale Altersvorsorge zu sprechen
Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung
Werbungskosten
Ausgaben, die im objektiven Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen, durch Rechnung nachgewiesen werden können und nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden, können als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Sonderausgaben
Sonderausgaben reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage und können je nach Ausgabentyp zur Gänze oder bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch über den Umfang der Absetzmöglichkeit Ihrer vorliegenden Sonderausgaben.
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Typische Sonderausgaben
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