Gastronomie
Im Zuge von steuerlichen Betriebsprüfungen werden immer wieder Mängel in den Grundaufzeichnungen von Gastgewerben festgestellt. Da es uns ein besonderes Anliegen ist, Ihnen Unannehmlichkeiten mit Finanzbehörden zu ersparen, bieten wir Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:
- Beratung zu den Grundaufzeichnungspflichten: Einzelaufzeichnungspflichten, Losungsermittlung
- Hinweise zur Aufzeichnungspflicht von Bareinnahmen und Baurausgaben
- Hinweise zur Führung des Wareneingangsbuches
- Auswahl der für Sie optimalen Gewinnermittlungsart: Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung
« zurück